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Bennenung |
Zeichnungsangabe |
Erklärung |
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Flächenform |
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Die tolerierte Fläche muss zwischen zwei Flächen sein, deren Abstand von einer 0,2 mm großen Kugel definiert wird.
Der Mittelpunkt der Kugel entspricht der geometrisch idealen Form.
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Zylinderform |
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Die Mantelfläche des Zylinders muss sich zwischen zwei Zylindern mit dem Abstand von 0,02 mm befinden.
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Rundheit |
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Die Form des Umfanges muss sich an jeder Stelle, zwischen zwei Kreisen mit dem Abstand von 0,05 mm befinden.
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Ebenheit |
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Die tolerierte Fläche muss sich zwischen zwei Flächen befinden mit dem Abstand von 0,1 mm
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Geradheit |
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Die tolerierte Achse der Welle muss sich innerhalb eines Zylinders mit den Durchmesser von 0,1 mm befinden.
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Linienform |
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Das tolerierte Profil muss zwischen zwei Linien liegen, deren Abstand von einer 0,1 mm großen Kugel definiert wird.
Der Mittelpunkt der Kugel entspricht der geometrisch idealen Form.
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Lauf |
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Bei einer Umdrehung um die Bezugsachse A-B, darf die Rundlaufabweichung an jeder Stelle zwischen A-B nicht größer als 0,03 mm sein.
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Gesamtlauf |
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Bei mehrmaliger Drehung und axialer Verschiebung um die Bezugsachse A-B, darf jeder Punkt der Mantefläche zwischen A-B die Gesamtlauftoleranz von 0,03 mm nicht überschreiten.
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Position |
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Der Bohrungsmittelpunkt muß innerhalb eines Kreises mit dem Durchmesser von 0,3 mm liegen. Der Mittelpunkt des Kreises ist das theoretische Genaumaß der Bohrung.
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Symmetrie |
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Die Mittelebene des tolerierten Maßes darf höchstens 0,05 mm von der Mittelebene der beiden Außenflächen abweichen.
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Konzentrizität |
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Die Achse des tolerierten Durchmessers muss, zur Bezugsachse A-B, innerhalb eines Zylinders vom Durchmesser 0,1 mm liegen.
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Neigungswinkel |
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Die tolerierte Fläche muss zwischen zwei, zur Bezugsachse geneigten, Flächen mit dem Abstand 0,05 mm liegen.
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Parallelität |
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Die tolerierte Fläche muss sich zwischen zwei Flächen, die Parallel zur Bezugsebene A sind und einen Abstand von 0,1 mm haben, befinden.
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Rechtwinkligkeit |
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Die tolerierte Fläche muss zwischen zwei Flächen liegen, die Senkrecht zur Bezugsachse A sind und einen Abstand von 0,05 mm haben.
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